Theorie & Praxis
Theoretischer Grundstoff
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen. Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften.
- Lebenslanges Lernen
[Klassenspezifischer Stoff der Klasse B]
Thema 13 (B): Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
Thema 14 (B): Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen
[Klassenspezifischer Stoff der Klasse A]
Thema 1 (A): "Wissenswertes vor dem Fahren"
Thema 2 (A): "Der richtige Umgang mit dem Motorrad"
Thema 3 (A): "Sicheres und umweltbewusstes Fahren"
Thema 4 (A): "Richtiges Verhalten in besonderen Situationen"
Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff
AM 2 Doppelstunden
A1, A2, A 4 Doppelstunden
B 2 Doppelstunden
C1 6 Doppelstunden
C1 (Vorbesitz D1) 2 Doppelstunden
C1 (Vorbesitz D) 2 Doppelstunden
C 10 Doppelstunden
C (Vorbesitz C1) 4 Doppelstunden
C (Vorbesitz D1) 4 Doppelstunden
C (Vorbesitz D) 2 Doppelstunden
CE 4 Doppelstunden
L 2 Doppelstunden T 6 Doppelstunden
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunke
Für die Klasse C sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit