Information über Berufskraftfahrerqualifikation

 

Seit September 2009 haben sich die Bestimmungen für das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) verändert. Durch die in Kraft getretene Gesetzes Änderung unterliegen alle Kraftfahrer des gewerblichen Güterkraftverkehrs, die LKW der Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE fahren, den Verpflichtungen zur Weiterbildung. Dies bedeutet für Unternehmen und Fahrer, dass sie nicht nur darauf achten müssen einen gültigen Führerschein zu besitzen, sonder ebenso verpflichtet sind, die Weiterbildungen vor Ablauf der Gültigkeitsfristen zu erneuern. Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat in diesem Zusammenhang eine Fülle von unübersichtlichen Fristen und Regelungen bestimmt, die zu überblicken sehr schwierig ist.

 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit sich über die Weiterbildungen und deren fristen zu Informieren, sowie die Qualifizierungen Unternehmensorientiert zu erwerben.

 

Angebotsbeispiel:

 

-       Flexible Termingestaltung

-       An allen 7 Tagen

-       Organisation der benötigten Materialien

-       Betreuung der Fahrer (Benachrichtigung bei Ablauf der Frist oder Gesetzesänderungen)

 

Anzahl der Angemeldeten Teilnehmer:

1

5

10

15

20

Preis pro Peron (für 1 Modul)*

100 €

94 €

86 €

82 €

78 €

Preis pro Person (für 5 Module / komplett Kurs)*

500 €

470 €

430 €

410 €

390€

*inklusive Material

 

Wenn Sie oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens an dem Angebot Interessiert sind, stehen wir ihnen schriftliche oder telefonische gerne zur Verfügung. Wir informieren auch über mögliche Förderungen für Einzelpersonen und Betriebe. Für Mittelständige- und Kleinunternehmen gibt es die Möglichkeit der Förderung der Pflichtqualifikation von bis zu 70%.

Die Anträge für das Jahr 2016 sind auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) verfügbar.

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Fast alles im Bereich Aus- und Weiterbildung ist förderfähig!