Theorie & Praxis

Aufbauseminare

Aufbauseminar für Fahranfänger ~ AsF

 

im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
Wer innerhalb der Probezeit von zwei Jahren gegen bestimmte verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt,
muß auf Anordnung der Behörde an einen Nachschulungskurs (AsF) teilnehmen.


Die Behörde ordnet die Nachschulung bereits an, wenn mindestens 1 Verstoß nach Katalog A oder 2 nach Katalog B ins Verkehrszentralregister eingetragen werden.
Die schwerwiegenden Verstöße sind in Katalog A, die weniger schwerwiegenden in Katalog B zusammengefasst.

Das Aufbauseminar wird mit einer Gruppe mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt.
Es besteht aus 5 Teilen : 4 Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, die - bei drei Teilnehmern - insgesamt ebenfalls 135 Minuten dauert .

Kursteilnehmer : 500,00 EUR

 

 

Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger ~ FsF 

 

im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe oder Verlängerung

Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis auf Probe,

mindestens 6 Monate im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

freiwillige Teilnahme am FsF Kurs

Verkürzung der Probezeit um bis zu 1 Jahr

Das Fortbildungsseminar wird mit einer Gruppe mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus 5 Teilen : 3 Sitzungen von jeweils mindestens 90 Minuten und einer Übungs und Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, die – bei drei Teilnehmern – insgesamt ebenfalls 180 Minuten dauert . Nach der zweiten Sitzung Praktische Sicherheitsübungen für Fahranfänger durchgeführt von einem Moderator des Pkw-Sicherheitstrainings, (SHT-Mod.) auf vorgesehenen, geeigneten Plätzen, Dauer 240 Minuten.

 

Kursteilnehmer :  500,00 EUR

 

FAHREIGNUNGSSEMINAR (FES) ZUM PUNKTEABBAU IMFAHREIGNUNGSREGISTER

 

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1 - 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 - 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
  • Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
  • Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

  

   Kursteilnehmer : 1000,00 EUR